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Überprüfung von Gasheizungen ist ab Oktober 2022 Pflicht

Der Heizungs-Check ist seit dem 01. Oktober 2022 Pflicht und muss laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) bis 2024 für fast alle Gasheizungen in Deutschland durchgeführt werden.

Um den Gasverbrauch in Deutschland zu verringern, hat der Bundesrat zwei neue Energieeinsparverordnungen beschlossen. Sie sehen seit 1. September unter anderem eine Absenkung der Mindesttemperatur in Arbeitsräumen und öffentlichen Gebäuden vor sowie die Pflicht für Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude, Kunden und Mieter über den erwarteten Gasverbrauch zu informieren.

Seit 1. Oktober gelten zudem weitere Maßnahmen. So müssen Besitzer größerer Gebäude nicht nur einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Auch eine Heizungsprüfung ist dann Pflicht. Betroffen sind Gas-Wärmeerzeuger, das heißt, Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer, die mit Erdgas betrieben werden. Vornehmen sollen diesen Schornsteinfeger, SHK-Handwerker, Ofen- und Luftheizungsbauer oder Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.


WAS IST DER HEIZUNGS-CHECK KONKRET?

Der Heizungscheck ist ein Verfahren zur Prüfung von bestehenden Heizungsanlagen. Im Gegensatz zu dem bereits bekannten freiwilligen Heizungscheck nach DIN 15378, geht es beim „neuen“ Heizungscheck mehr um ein vereinfachtes visuelles Verfahren.

Überprüft wird,

  • ob vorhandene Heizungspumpen noch effizient sind oder ausgetauscht werden müssen.
  • ob Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen.
  • ob die Heizung einen hydraulischen Abgleich benötigt.
  • ob die Regelung beispielsweise mit Anpassung der Heizkurve oder einer Nachtabsenkung das Heizen effizienter machen könnte.



WARUM IST EIN HEIZUNGS-CHECK ÜBERHAUPT NOTWENDIG?

Nicht alle Heizungsanlagen in Deutschland sind tatsächlich optimal eingestellt und verbrauchen somit unnötig Energie. Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen tragen in der Regel dazu bei, dass Anlagen effizient und sicher arbeiten. Dennoch kommt es vor, dass aus Unkenntnis Einstellungen seitens der Wohnungs- oder Hausbesitzer verändert werden oder schon lange keine Wartung mehr durchgeführt wurde. An diesem Punkt soll der flächendeckende Heizungscheck ansetzen. Die Heizungsüberprüfung soll Einsparmöglichkeiten aufzeigen, die teilweise gleich vor Ort umgesetzt werden können, beispielsweise durch Anpassungen der Regelungstechnik. In der Summe aller Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung, den Energieverbrauch zu senken und damit die Energieversorgung auch bei Gasmangellage sicherstellen zu können.

WER PRÜFT DIE HEIZUNG UND BIS WANN MUSS MAN DIE HEIZUNG EINSTELLEN LASSEN?

Zur Prüfung der Heizung sind

  • Schornsteinfeger,
  • Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung oder
  • Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind, zugelassen.


Das Ergebnis der Heizungsprüfung wird schriftlich festgehalten. Ergibt der Heizungscheck, dass die Heizung neu eingestellt werden muss, so muss man dies bis zum 15. September 2024 durchführen lassen.


WIE VIEL ZEIT HAT MAN FÜR DEN CHECK DER HEIZUNG?

Weil es in Deutschland sehr viele Gasheizungen gibt, haben Eigentümer etwas Zeit mit dem Check der Heizung. Bis zum Jahreswechsel 2023/2024 gilt die Frist. Aufgrund der hohen Anzahl an Heizungsanlagen mit Gasantrieb sowie dem aktuellen Fachkräftemangel wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um einen Termin zu kümmern.

 

WAS KANN KONKRET DURCH DEN HEIZUNGS-CHECK VERBESSERT WERDEN?

Neben Isolierungen oder Reparaturen an der Heizungsanlage können durch relativ einfache Maßnahmen wie der Einstellung von Heizintervallen Kosten gesenkt werden.
Mögliche Optimierungsmaßnahmen könnten in Detail folgende sein:  

  • Nachtabsenkung der Vorlauftemperatur Ihrer Heizungsanlage
  • Anpassung der Raumsolltemperatur, um Ihre Heizung besser auf den Heizbedarf Ihrer Immobilie anzugleichen
  • Einstellung einer Heizkurve, um die Vorlauftemperatur an die Außentemperatur anzupassen Austausch ineffizienter Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen



WIE OFT MUSS DER HEIZUNGS-CHECK DURCHGEFÜHRT WERDEN UND WANN ENTFÄLLT ER?

Die Heizungsüberprüfung ist verpflichtend für Hausbesitzer und in der neuen "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) festgelegt. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre.

Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Ebenfalls entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation.

WELCHE MASSNAHME SOLLTE NOCH BEACHTET WERDEN?

Der Heizungscheck ist nicht die einzige Maßnahme, die ab dem 1. Oktober 2022 eingeführt wird. Für einige Gebäude schreibt die Bundesregierung neben dem Heizungscheck auch einen hydraulischen Abgleich vor. Dieser ist wichtig, um herauszufinden, ob das Heizungssystem auch tatsächlich die gewünschte Wärmeabgabe im Raum liefert. Das Wasser im Heizungssystem sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand. Es fließt eher durch kurze und dicke, statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Zimmer, die vom Heizkessel weiter entfernt sind, bekommen eventuell zu wenig Heizwasser ab. Der Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann. Schließlich sollen damit Energie und Heizungskosten gespart werden. In Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung sind Eigentümer deshalb zu einem hydraulischen Abgleich verpflichtet – zusätzlich zum Heizungscheck.

Die Umsetzung der zweiten Stufe der Energiesparverordnung dürfte jedoch auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Sowohl der Fachkräftemangel als auch lange Lieferzeiten machen der Branche aktuell zu schaffen. Trotzdem sollten Haus- und Wohnungseigentümer Kontakt aufnehmen mit ihrem SHK-Handwerker oder Energieberater.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail für eine Beratung oder einen Termin an info@ reichl-haustechnik.com .

Die komplette Verordnung finden Sie hier.