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Heizung erneuern mit Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt: Bereits zum 28.7.2022 ändert sich die Förderung der Effizienzhaus-Sanierung, zum 15.8.2022 wird die Förderung von Einzelmaßnahmen angepasst. Für alle Maßnahmen sinken die Fördersätze. Die Förderung für Gasheizungen entfällt sogar, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren. Neu hingegen in der BEG-Förderung ist der Austauschbonus für Gasheizungen.

 

WANN SOLLTEN SIE ÜBER EIN NEUES HEIZSYSTEM ODER EINE MODERNISIERUNG NACHDENKEN?

Der Gesetzgeber hat besonders attraktive Anreizprogramme zur Finanzierung ins Leben gerufen, um Besitzer von bestehenden Gebäuden zu einer Heizungsmodernisierung zu bewegen. Und spätestens, wenn eine Heizung defekt ist, ist ein neues Heizgerät unumgänglich. Doch auch wenn der alte Heizkessel nach 20 Jahren noch zuverlässig seine Pflicht erfüllt, ist der Austausch in vielen Fällen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll.

Ist die Heizungsanlage bereits seit 30 Jahren im Einsatz, besteht in der Regel sogar eine Austauschpflicht. Gerade ältere Heizkessel sind oftmals bereits so ineffizient, dass sich die Investition in eine moderne Anlage lohnt und meist schon innerhalb weniger Jahre rechnet. Insbesondere dann, wenn Sie staatliche Fördergelder beantragen. Denn um diese alten, ineffizienten Heizungen aus dem Verkehr zu ziehen, gibt es mittlerweile hohe Förderungen für den Heizungstausch. Aber auch als Besitzer eines Neubaus erhalten Sie Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Heiztechnologien.
 

BEG-Fördersätze für neue Heizsysteme (für Anträge ab 15.08.2022)
- Wärmepumpe Fördersatz: max. 40 % inklusive Heizungstauschbonus
- Solarthermie Fördersatz: max. 25 %
- EE-Hybrid Fördersatz: max. 40 %
- Biomasse Fördersatz: max. 25 %
- Innovative Heiztechnik* Fördersatz: max. 35 %
- Heizungsoptimierung: max. 20 %

*Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mindestens 80 %. Diese Einzelmaßnahmen werden nur in Bestandsgebäuden gefördert. Im Neubau können Sie daher nicht mehr ausschließlich die Heizung fördern lassen.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
Selbstverständlich gehört der Wärmeerzeuger zu den förderfähigen Kosten. Darüber hinaus gibt es Förderungen für sogenannte Umfeldmaßnahmen, die im Zuge des Heizungstauschs die energetische Sanierung noch effizienter machen. Dazu zählen beispielsweise Installation, Deinstallation, Verrohrung, ein hydraulischer Abgleich, das Heizungsverteilsystem (z. B. Fußbodenheizung) oder etwa der Speicher. Das führt dazu, dass Sie sich einen erheblichen Anteil Ihrer Investition fördern lassen können.


FÖRDERUNG FÜR EINE WÄRMEPUMPE
Die Wärmepumpe gehört zu den am besten geförderten Wärmeerzeugern. Diese Heizart ist in der Lage, das in der Umgebungsluft, im Grundwasser oder Erdboden frei verfügbare Temperaturniveau mithilfe eines elektrischen Kompressors so umzuwandeln, dass die Heizungsanlage die Energie nutzen kann. Dadurch können Sie den benötigten Wärmebedarf vollständig ohne fossile Brennstoffe decken.

Wichtig für die Umweltfreundlichkeit ist auch, woher der Strom kommt, den die Wärmepumpe benötigt. Setzen Sie auf regenerativ erzeugte Elektrizität, beispielsweise von Ihrer hauseigenen Photovoltaikanlage, heizen Sie komplett klimaneutral. Kommt Ihr Strom aus konventionellen Kraftwerken, ist er mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbunden. Da jedoch der Anteil des Stroms aus Sonne, Wind und Wasser im öffentlichen Stromnetz zunimmt, wird auch öffentlicher Strom immer ökologischer.

Wie Sie in unserer Auflistung unter BEG-Fördersätze für neue Heizsysteme sehen, erhalten Sie für eine Wärmepumpe prinzipiell eine Förderung von 25 %. Kommt die neue Wärmepumpe als Ersatz für eine alte Ölheizung zum Einsatz, sind es dank der zusätzlichen Öl-Austauschprämie sogar 40 %.

Auch der Wechsel von der alten Heizung auf eine neue Hybridheizung, Solarthermie oder Biomasse-Heizung wird vom BAFA ordentlich gefördert. Explizit für die Solarthermie eröffnet sie gar neue, attraktive Förderchancen: So erhalten Sie ab Mitte August bei der Installation einer erneuerbaren Hybrid-Heizung, bestehend aus einem Pelletskessel und einer Solarthermie-Anlage (Holz plus Solar) bis zu 35 Prozent BEG-Fördergelder. Das ist mehr, als es bislang einzeln für Solarthermie-Heizungen oder Biomasse-Heizungen gibt. Die Kombi lohnt sich demnach künftig ganz besonders!


Unsere Empfehlung: Damit Sie die bestmögliche Förderung zur neuen Heizung erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben, prüfen Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.