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Heizkosten senken lohnt sich

In den nächsten Wochen und Monaten erhalten viele Menschen ihre Nebenkostenabrechnung. Aufgrund steigender Energiekosten, Homeoffice und des langen Winters 2020/2021, werden wohl viele tief in die Tasche greifen müssen. Der Deutsche Mieterbund spricht von Mehrbelastungen für Durchschnittswohnungen 2021 zwischen 25 und 125 Euro. Ab 2022 muss ein durchschnittlicher Haushalt mit Ölheizung mit Mehrkosten von rund 300 Euro und mehr rechnen. 

Während 2020 in der Corona-Pandemie die Preise für Heizöl und Erdgas relativ gering waren und die reduzierte Umsatzsteuer für einen weiteren Abschlag sorgte, sind die Kosten für Erdgas, Öl, aber auch Kohle aufgrund der Ukraine-Krise zuletzt enorm gestiegen. Beim Erdgas verzeichneten die Analysten zuletzt Preissprünge von fast 50 Prozent. Beim Öl ging es zeitweilig sogar um 110 Prozent nach oben.

Mit der Erhöhung der CO2-Steuer will das Bundesumweltministerium künftige Investitionsentscheidungen beeinflussen und den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen ankurbeln. Eigentümer*innen sollten auf erneuerbare Energien umsteigen, um Extrakosten zu vermeiden. Besitzer eines Eigenheims haben beim Energiesparen einen noch größeren Spielraum als Mieter.

 

So kann eine Heizungsoptimierung durch den Fachbetrieb die Energiekosten senken. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau einer modernen Heizungspumpe in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Der Staat fördert solche Maßnahmen ebenso wie die Investition in eine neue Heizung, die erneuerbare Energien nutzt. Der Einbau eines modernen Systems ist bei einer mindestens 15 Jahre alten Anlage sinnvoll, um die Heizkosten effektiv und langfristig reduzieren.

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung, die bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, werden unter anderem die Vorgaben hinsichtlich der Fernauslesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung umgesetzt. Es geht hauptsächlich um die Erfassung des Wärmeverbrauchs und des Warmwasserverbrauchs zu Abrechnungszwecken. Einfamilienhäuser sind generell nicht davon betroffen.
Daneben sollen die Geräte auch an ein Smart-Meter-Gateway sicher angebunden werden können. Installierte Messgeräte, die nicht fernauslesbar sind, sollen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Installierte Messgeräte, die fernauslesbar sind, aber nicht an ein Smart-Meter-Gateway sicher angebunden werden können, sind bis zum 31. Dezember 2031 nachzurüsten oder auszutauschen.
Weitere wichtige Anforderungen sind die Interoperabilität der Messgeräte und das Zurverfügungstellen von Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.

Bei der Auswahl Ihrer neuen Heizung beraten wir Sie eingehend, ehrlich und fachkundig zu den verschiedenen Anlagetypen und ermitteln sorgfältig, welche Heizung für Sie die richtige ist.